Verein zur Gesunderhaltung · Fürth

·GE·SEE

Am Herzen liegt uns der Mensch in seiner Einheit.
Gemeinsam wollen wir dieses Bewusstsein fördern und verbreiten.

Körper
GE
Geist
SEE
Seele
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Unser Verein

Gemeinsam stark, offen für Neues, Hand in Hand durchs Leben – ganzheitlich mit rper, GEist und SEEle.

Der Anreiz und die Idee von KöGeSee basieren auf dem Ziel, ein Netzwerk zu schaffen, in dem unterschiedlichste Therapeuten, Ärzte, Heilpraktiker und weitere Experten ihr Wissen miteinander verknüpfen – um eine Plattform zu schaffen, den Menschen ganzheitlich betrachten und heilen zu können.

Außerdem können Seminare und Angebote für Mitglieder von KöGeSee zu einem ermäßigten Preis gebucht und besucht werden.

25 €
/Jahr

Mitgliedschaft

Jährlicher Mitgliedsbeitrag · Seminare zum Vorzugspreis · Zugang zum Netzwerk

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KöGeSee – Gemeinsam stark
Gemeinsam
stark

Unsere Satzung

Verein zur Gesunderhaltung der Einheit von Körper Geist und Seele e.V. · Sitz: Fürth

§ 1 · Name und Sitz des Vereins

Der Name des Vereins ist „Verein zur Gesunderhaltung der Einheit von Körper Geist und Seele". Sitz des Vereins ist Fürth. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.V.

§ 2 · Zweck des Vereins

Der Verein macht es sich zur Aufgabe, sich um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen zu kümmern. Insbesondere sieht der Verein seine Aufgabe in:

  • Unterstützung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Familien und Kindern
  • Aufklärung über naturheilkundliche Erkenntnisse
  • Gesunderhaltung der Familie als Lebensstruktur
  • Angebote zu präventiven Maßnahmen in Gruppen
  • Seminare zur Gesunderhaltung der Einheit von Körper, Geist und Seele
§ 3 · Gemeinnützigkeit und Verwendung des Vereinsvermögens

Der Verein verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung, insbesondere der Förderung der Volksgesundheit und des Wohlergehens der Menschen.

Der Verein ist selbstlos tätig – er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Vereinsmitteln.

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 · Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche Person werden. Ein Antrag zur Aufnahme ist schriftlich an den Vorstand zu richten, der auch über die Aufnahme entscheidet.

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet bei Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist jederzeit möglich und dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Es erfolgt keine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags. Der Vorstand kann den Ausschluss von Mitgliedern bei besonderem Anlass beschließen.

Beiträge

Die Höhe und Fälligkeit des Beitrages beschließt die Mitgliederversammlung. Einbezahlte Beiträge werden nicht zurückvergütet.

§ 5 · Organe
  • die Mitgliederversammlung
  • die Vorstandschaft
§ 6 · Vorstandschaft

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinen zwei Stellvertretern, Schriftführer, Kassier und bis zu vier Beisitzern. Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre.

Mitglied des Vorstands kann nur werden, wer volljähriges, ordentliches Mitglied des Vereins ist. Sitzungen des Vorstands werden vom Vorsitzenden einberufen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder bzw. Beisitzer anwesend sind.

§ 7 · Aufgaben des Vorstandes

Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich. Dem Vorstand obliegen:

  • die Ausführung von Mitgliederversammlungsbeschlüssen
  • die Führung der Vereinsgeschäfte
  • die Verwaltung und Verwendung der Vereinsfinanzen
  • die Erstellung des Rechenschaftsberichts für die Mitgliederversammlung
  • die ordentliche Abwicklung der Finanzgeschäfte

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich im Sinne des § 26 BGB durch den Vorsitzenden und die Stellvertreter vertreten.

§ 8 · Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr zusammen. Sie wird vom Vorstand einberufen und von einem Vorstandsmitglied geleitet. Die schriftliche Einladung erfolgt spätestens 10 Kalendertage im Voraus.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn dies von mindestens 20% der Mitglieder beantragt wird. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, soweit satzungsgemäß eingeladen wurde.

§ 9 · Aufgaben der Mitgliederversammlung
  • Wahl des Vorstands und der Beisitzer
  • Entgegennahme des Berichts der Kassenprüfer
  • Entlastung des Vorstands sowie des Kassiers
  • Festlegung des Mitgliedsbeitrages oder der Umlage
  • Etwaige Satzungsänderungen
  • Beschlussfassung zur Vereinsauflösung
§ 10 · Wahlen und Abstimmungen

Alle volljährigen Abstimmungsberechtigten entscheiden mit einfacher Mehrheit bei anstehenden Wahlen. Satzungsänderungen sowie ein Beschluss über die Vereinsauflösung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.

§ 11 – 13 · Geschäftsjahr · Rechnungsprüfung · Auflösung

§ 11 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.

§ 12 Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung erfolgt jährlich durch zwei von der Mitgliederversammlung gewählte Kassenprüfer.

§ 13 Vereinsauflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins ist das Vermögen für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

Unsere Angebote

Sei einfach dabei – es gibt Angebote für Körper, Geist und Seele. Wir sind auch für die da, die Hilfe brauchen.

🌿

Körper

Körpertherapien, Bewegung und Heilmethoden für Ihr physisches Wohlbefinden.

🧘

Geist

Seminare, Lebensberatung und Tiefenentspannung für mentale Stärke und Klarheit.

Seele

Spirituelle Angebote, Gruppenevents und Gemeinschaft für die innere Mitte.

🤝

Netzwerk

Therapeuten, Ärzte und Heilpraktiker verknüpfen ihr Wissen für Ihre ganzheitliche Gesundheit.

🎓

Seminare

Regelmäßige Seminare zu naturheilkundlichen Themen – für Mitglieder zum Vorzugspreis.

💚

Prävention

Präventive Maßnahmen in Gruppen für Familien, Kinder und alle, die gesund bleiben wollen.

Unser Team

Angelika Ledenko

Angelika Ledenko

Gründerin & Vorsitzende

Heilpraktikerin mit langjähriger Erfahrung in Naturheilkunde und ganzheitlicher Therapie. Angelika Ledenko gründete KöGeSee mit der Vision, Menschen aller Hintergründe durch ein starkes Netzwerk zu verbinden und zu unterstützen.

Mitgliedschaft & Spenden

Gerne können Sie anstatt einer Mitgliedschaft von jährlich 25 € einen individuellen einmaligen Beitrag spenden. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Mitglied werden

Werden Sie Teil unserer Gemeinschaft und genießen Sie alle Vorteile einer KöGeSee-Mitgliedschaft – Seminare zum Vorzugspreis, Zugang zum Netzwerk und vieles mehr.

25 € / Jahr

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Bankverbindung

Für Spenden und Mitgliedsbeiträge nutzen Sie bitte folgende Bankverbindung:

Bankverbindung KöGeSee e.V.

Danke für Ihr Interesse

Kontakt aufnehmen

Wir freuen uns über Ihre Nachricht – ob Fragen zur Mitgliedschaft, zu unseren Angeboten oder einfach ein herzliches Hallo.

Kontaktdaten KöGeSee e.V.

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